Das Eigenschaftswort (Adjektiv) kennzeichnet Lebewesen, Dinge oder Begriffe und das Geschehen oder Sein.

Das Adjektiv (Eigenschaftswort) wird nach Art, Geschlecht, Zahl und Fall bestimmt.

Man unterteilt Eigenschaftswörter nach ihrem Gebrauch: Beifügung (Attribut), aussagende (prädikative) Artergänzung und umstandswörtliche (adverbiale) Artergänzung.


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